Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Bedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit
Zu Müllers in Winkelhausen abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes
erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Dem Gast oderAuftraggeber werden bei Bedarf die AGB gesondert ausgehändigt.

2. Abschluss des Gastaufnahmevertrags

Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen.
Im Übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend.
Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kannschriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Hotelübernachtungen ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt  und zugesagt oder falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war bereitgestellt worden ist.

3. Reservierungen

Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z.B. Essen)auf Optionsbasis reserviert, sind die
Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Zu Müllers in Winkelhausen ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer verfügen.
Das Zu Müllers in Winkelhausen ist berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 18.00 Uhr  anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

4. Preisänderungen

Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens des Zu Müllers in Winkelhausen
entsprechend den dann gültigen Preislisten geändertwerden, wenn der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Erbringung der einzelnen Leistung mehr als 4 Monate beträgt.

5. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind – soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind
mit Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
Die Akzeptierung und die Auswahl von Kreditkarten ist dem Zu Müllers in Winkelhausen in jedem
einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel und Gasthaus angezeigt wird. Die Entgegennahme von Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber.
Übersteigt der Rechnungsbetrag € 250,00 oder hält sich der Gast länger als 6 Tage im Hotel und
Gasthaus auf, so ist das Hotel und Gasthaus berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu
stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.

6. Vorauszahlungen

Zu Müllers in Winkelhausen ist berechtigt, von einem Gast, der nicht vorreserviert hat, Vorauszahlungen in Höhe eines Übernachtungspreises bei Abschluss des Gastaufnahmevertrages zu verlangen.
Das Hotel und Gasthaus kann ohne Begründung jegliche Bestellannahme, jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oder fortzusetzen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichungder voraussichtlich geschuldeten Beträge im Voraus abhängig machen, und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.

7. Stornierungen, Stornogebühren

In Fällen der Stornierungen von Reservierungen seitens des Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der vom Hotel und Gasthaus angebotenen Leistungen werden die bestellten und reservierten, aber von dem Gast nicht angenommenen, seitens des Hotels undGasthauses aber angebotenen vertraglichen Leistungen (insbesondere für die Logis der Gäste, die Miete für Konferenz- und Funktionsräume und/oder die Bewirtung) zu nachstehenden Pauschalendurch Zu Müllers in Winkelhausen dem Gast berechnet:
-Stornierung zwischen einschließlich 7. und 3. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:
Berechnung von 80%der bestellten/reservierten Leistungen.
-Stornierung innerhalb von 48 Stundenvor Erbringung der jeweiligen Leistungen oder
Nichtinanspruchnahme der jeweiligen Leistungen:
Berechnung von 100%der bestellten/reservierten Leistungen.
Die Stornogebühren werden um die Beträge vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer (insbesondere bzw. Weitervermietung der Leistungen zum bestellten/reservierten Termin seitens des Hotels und Gasthauses erzielt werden.
Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert wurden, wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen welcher storniert wurde, beziehen, oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

8. Haftung

Für die Haftung des Zu Müllers in Winkelhausen gelten die §§701-703 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde vom Hotel und Gasthaus, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

9. Sonstige Bestimmungen

a) In den öffentlichen Bereichen des Hotels und Gasthauses ist das Verzehren von mitgebrachten
Speisen und Getränken untersagt.
b) Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung,
insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.
c) Für diese Bedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Zu Müllers in
Winkelhausen und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
d) Gerichtsstand ist das für den Standort zuständige Amts- bzw. Landgericht.

Die nachstehenden Besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die im
vorstehenden Abschnitt I enthaltenen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.

II. Besondere Geschäftsbedingungen für Seminare, Konferenzen und Bankettveranstaltungen

1. Veranstalter

Als Veranstalter gilt, wer als Auftraggeber dem Zu Müllers Winkelhausen gegenüber auftritt; ist diese Person nicht gleichzeitig der tatsächliche Veranstalter, so haftet der Veranstalter und die als
bevollmächtigt aufgetretene Person als Gesamtschuldner.

2. Bankettveranstaltungen, Konferenzen und Seminare

Unter Bankettveranstaltungen werden insbesondere größere Veranstaltungen wie Hochzeiten,
gemeinsame Essen, Tanzveranstaltungen, kalte Buffets etc. verstanden.
Unter Seminaren bzw. Konferenzen werden üblicherweise Diskussionsrunden,
Ausbildungsveranstaltungen, Vorträge etc. verstanden.

3. Reservierungen

Jede Reservierung wird erst aufgrund schriftlicher Bestätigung seitens des Zu Müllers Winkelhausen wirksam und garantiert. Die Bezahlung von in der Bestätigung enthaltenen Vorauszahlungen ist weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit der Reservierung.

4. Preisgarantie

Die in der Bestätigung angegebenen Preise gelten für 4 Monate ab Wirksamkeit der Reservierung
(siehe vorstehend Ziffer 3). Nach Ablauf dieses Zeitraums können die Preise ohne Vorankündigung einer Änderung unterliegen; es gelten dann die am Tage der Veranstaltung gültigen Preise.

5. Teilnehmerzahl und Couvert-Garantie

Die vom Veranstalter bei Reservierung angegebene Teilnehmerzahl ist für beide Vertragsparteien
verbindlich. Kann der Veranstalter die Zahl der Teilnehmer nur ungefähr angeben, so sind
Abweichungen bis zu 10% nach oben oder unten gegenüber der zunächst angegebenen Anzahl
möglich; allerdings ist in diesem Fall die genaue Anzahl der Teilnehmer bis spätestens 7 Arbeitstage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Andernfalls übernimmt das Zu Müllers in Winkelhausen keine Garantie dafür, dass bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl darüber hinaus die Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden; in diesem Fall geschieht die Abrechnung im Übrigen auf der Basis der tatsächlichen Teilnehmerzahl. Bei einer Unterschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl erfolgt die Abrechnung auf der Basis der bei der Reservierung angegebenen Personenzahl; im Übrigen gelten die Regelungen für Stornierungen (siehe vorstehend Ziffer 7) entsprechend.

6. Widerruf von Veranstaltungen

a) Hat das Zu Müllers in Winkelhausen begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Gast oder die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt (z.B. Brand, Streik etc.) kann das Hotel jede
Veranstaltung absagen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein; das Hotel kann dabei
entsprechend den Regelungen für Stornierungen gemäß vorstehend I. Ziffer 7 verfahren und auch Stornogebühren erlangen.
b) Bei politischen oder weltanschaulichen/religiösen Veranstaltungen oder wenn der Veranstalter eine politische oder weltanschauliche/religiöse Vereinigung ist, bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hotels.
Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem Hotel, dass es sich um derartige Veranstaltungen oder Vereinigungen handelt, so ist das Hotel berechtigt,jederzeit den Vertrag zu lösen und Stornogebühren gemäß Abschnitt I Ziffer 7 zu verlangen.

7. Stornierungen

Im Übrigen gelten für Stornierungen die Bestimmungen unter vorstehend I Ziffer 7 insbes.
Stornogebühren entsprechend.

8. Dekorationsmaterial, eigene Ausstattungen

a) Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche
Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Auf- und Abbau und/oder während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.
b) Der Veranstalter darf eigene Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht
mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten etc.) kann darüber eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit dem Hotel getroffen werden; in diesen Fällen wird gesondert zu vereinbarende Servicegebühr und Korkengeld verrechnet.

9. GEMA

Alle Musikveranstaltungen müssen vom Veranstalter vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA trägt der Veranstalter. Zu Müllers in Winkelhausen wird vom Veranstalter bezüglich eventueller Forderungen der GEMA, die aus unerlaubter Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter (z.B. wegen Nichtanmeldung durch den Veranstalter) entstanden sind, freigestellt.

10. Haftung

Der Veranstalter haftet für Beschädigungen oder Verlust an Einrichtungen oder Inventar, die während der Veranstaltung durch die Teilnehmer verursacht werden, und zwar ohne Verschuldensnachweis.
Das Einbringen von Gegenständen, wie Ausstellungsgegenstände, Dekorationsmaterialien,
Vorführgeräten etc. erfolgt auf eigene Gefahr des Veranstalters und bedarf der vorherigen Absprache mit dem Hotel.
Feuer- und gewerbepolizeiliche Anordnungen sind zu beachten. Wertgegenstände muss der
Veranstalter auf eigene Kosten gegen Beschädigungenund Verlust versichern. Die Gegenstände selbst sind spätestens 8 Stunden nach der Veranstaltung vom Veranstalter aus den Räumen/Hotel zu entfernen. Für die Beschädigung oder den Verlust ansonstigen eingebrachten oder auf dem Parkplatz des Hotels abgestellten Sachen, haftet das Hotel und Gasthaus nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Im Übrigen gelten die §§701-703 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

11. Nutzungsverlängerung, zusätzliche Leistungen

a) Reservierte Funktionsräume stehen dem Gast oder Veranstalter nur innerhalb des schriftlich
vereinbarten Zeitraums zur Verfügung; eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Geschäftsleitung des Hotels und Gasthauses.
b) Die neben den vereinbarten vertraglichen Leistungen entstehenden Kosten, wie Telefon, Bar,
zusätzlich bestellte Speisen und Getränke sind von jedem Veranstaltungsteilnehmer selbst zu bezahlen. Geschieht dies nicht, haftet der Veranstalter gesamtschuldnerisch.
12. Im Übrigen gelten die in Abschnitt I festgehaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

II. Besondere Geschäftsbedingungen für Gruppen

1. Preise

Preise für Gruppen gelten aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Andernfalls sind die jeweils gültigen Gruppenpreislisten vom Zu Müllers in Winkelhausen maßgeblich.

2. Reservierungen

a) Grundsätzlich gilt vorstehend II Ziffer 3, für Reservierungen und Bestätigungen entsprechend.
b) Die Wirksamkeit jeder Reservierung für Gruppen hängt im Übrigen von der schriftlichen Bestätigung und im Bedarfsfall von der Bezahlung einer Anzahlung in Höhe eines Betrages von 50% der zu reservierenden Leistungen ab, wobei die Anzahlung 10 Tage vor der Ankunft der Gruppe im Hotel und Gasthaus eingegangen sein muss, damit die Reservierung endgültig wirksam wird.

3. Zusätzliche Leistungen

Die neben den vereinbarten vertraglichen Leistungenentstehenden Kosten, wie Telefon, Bar etc. sind vor der Abreise von jedem Gruppenteilnehmer selbst zu bezahlen. Geschieht das nicht, haftet der Gruppenveranstalter gesamtschuldnerisch.
4. Im Übrigen gelten die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Abschnitt I
entsprechen und zwar insbesondere auch bezüglich der Stornierungen/ Stornogebühren.

AGB Zu Müllers Winkelhausen Partyservice

1. Geltung

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Veranstaltungsverträge, die wir mit unseren Kunden schließen. Abweichende Bedingungen unserer Kunden gelten nicht, es sei denn, dass wir uns im Einzelfall schriftlich hiermit einverstanden erklärt haben.

2. Leistungsumfang

Die vom Kunden mitgeteilte Gästezahl und hierfür vereinbarte Leistung wird 8 Tage vor der Veranstaltung endgültig vertraglich bindend und bestimmt den Leistungsumfang. Eine
danach mitgeteilte Änderung der Gästezahl ändert den Leistungsinhalt nur dann, wenn wir uns hiermit schriftlich einverstanden erklären oder vom Kunden gewünschte zusätzliche Leistungen tatsächlich erbringen.

3. Fälligkeit und Verzug

Das vereinbarte Entgelt ist 10 Tage nach Rechnungsdatum der Rechnung, die
wir für unsere Leistungen erstellt haben, zur Zahlung fällig.

4. Preise, Zahlung, Inkasso

Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Wir sind zu einer Preisanpassung berechtigt, wenn unsere Leistung später als vier Monate nach
Vertragsabschluss zu erbringen ist. Der Kunde ist berechtigt, aufgrund der Preisanpassung den Vertrag zu kündigen, wenn für ihn die Vertragserfüllung hierdurch unzumutbar wird.

5. Termine

Wir sind bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, so
gesteht uns der Kunde eine Toleranz von bis zu 60 Minuten zu.

6. Stornierung

Bei einer Stornierung durch den Kunden gilt § 649 BGB für unsere gesamte Leistung,
wonach wir berechtigt sind, die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen zu verlangen. Der Kunde hat daher bei einer Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 15%, in der Zeit von 30 Tagen bis 20 Tagen 30%, von 20 Tagen bis 10 Tagen 50%, 10 Tagen bis 3 Tagen 70%, am 3. und 2. Tag 90% der für die Veranstaltung vereinbarten Vergütung an uns zu zahlen.
Bei Stornierung am Tage vor dem oder am Veranstaltungstag ist die Vergütung in vereinbarter Höhe zu entrichten. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass wir höhere Aufwendungen erspart haben. Für einen Nutzungsvertrag über Räumlichkeiten gelten bei Stornierung der Veranstaltung die hierin getroffenen Vereinbarungen.

7.  Transportkosten

Der Kunde trägt die Transportkosten für Anlieferung und Rücktransport sowie
Be- und Entladezeiten für die Veranstaltung. Wird hierüber keine besondere Vereinbarung getroffen, sind wir berechtigt, die Kosten des Transports zu den Stundensätzen des mit dem Kunden vereinbarten Vertrages inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu berechnen.

8. Gefahrübergang

Bei Lieferungen von Waren oder Mietgegenständen an einen Veranstaltungsort
außerhalb unserer Veranstaltungsräume geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder
Verschlechterung bei Unternehmern auf den Kunden über, sobald wir den Liefergegenstand dem mit dem Transport beauftragten Spediteur, oder bei Transport mit eigenen Fahrzeugen den hiermit beauftragten Mitarbeitern übergeben haben. Bei Verträgen mit Verbrauchern erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe an den Kunden.

9. Mängel

Waren und Mietgegenstände sind vom Kunden bei Übergabe zu prüfen. Festgestellte Mängel
und Fehlmengen sind unverzüglich uns bzw. unseren Mitarbeitern, ggf. auch telefonisch anzuzeigen, damit wir für Abhilfe sorgen können. Geschieht dies nicht, gilt unsere Lieferung als vertragsgerecht durch den Kunden genehmigt. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur bei offensichtlichen Mängeln.

10. Bruch und Verlust

Entstehen bei der Veranstaltung des Kunden an Gegenständen, die wir dem
Kunden zur Verfügung gestellt haben, insbesondere an Mobiliar, Geschirr oder Gläsern, Schäden, ist der Kunde zum Schadenersatz verpflichtet. Bruch undSchwund sind nach dem Neuwert zu ersetzen.
Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Kunde hat für ein Verschulden seiner Gäste, Mitarbeiter oder Personals wie für eigenes Verschulden einzustehen. Hat der Kunde Gegenstände von uns gemietet, ist er verpflichtet, den Mietzins für die ihm übergebene Sache so lange zu entrichten, bis wir sie zurückerhalten, für beschädigte, zerstörte oder verlorene Sachen, bis diese wieder hergestellt oder Ersatz beschafft oder Wertersatz geleistet wurde.
11. Schadenersatzpflicht Wir sind dem Kunden zum Schadenersatz wegen Verletzung einer
vertraglichen Verpflichtung nur dann verpflichtet, wenn uns oder einem unserer Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung zur Last gelegt werden kann, es sei denn, dass Schadenersatz wegen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit verlangt wird.
Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen betreffen nicht die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz.

12. Austauschrecht

Wir sind berechtigt, in unserem Sortiment bzw. unserer Preisliste aufgeführte
Spezialitäten gegen gleichwertige auszutauschen, wenn die zu liefernden Spezialitäten zurzeit nicht vorhanden sind und der Austausch zumutbar ist.

13. Nutzung von Mietgegenständen

Soweit dem Kunden Gegenstände mietweise überlassen werden, darf er diese nur zu dem vereinbarten Zweck und am vertraglich vereinbarten Ort benutzen.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe, Zahlung und
Gerichtsstand ist Ingolstadt. Gehört der Kunde nicht zu dem in § 310 Abs. 1 Satz 2 genannten Kreis von Personen bzw. Institutionen, gelten hierfür die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.